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Deutschland ist seit dem 03. Okt. 1990 Staat

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Artikel 9

Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen
Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch [Absolut] hoheitliche Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern.

Wir weisen ständig auf den oben benannten Artikel 9 der UN Res. 56.83 hin. Werden Sie Mitglied innerhalb eines freien Zusammenschlusses als Personengruppe [212 KB] .

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Gebiete

Ansprechpartner

Baden-Württemberg, Herr Denis Berchtold
Alternativ:
Herr Dr. Harald Heuser
Bayern,
 
Berlin,  
Brandenburg, Herr Hans Klein
Bremen,
 
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Wir haben uns mit www.gg146.de solidarisiert, möglich dass Sie dieses im Moment Kontrovers auffassen ist es aber nicht. Wir wollen alle ein und dasselbe, einen freiheitlichen demokratischen und souveränen Staat mit Verfassung.

Hamburg,

Mecklenburg-Vorpommern,

Schleswig-Holstein
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E- Mail Info unter:

Hamburg

Mecklenburg - Vorpommern

Schleswig - Holstein
Hessen,
 
Niedersachsen,
 
Nordrhein-Westfalen,
 
Rheinland-Pfalz,
 
Saarland,  
Sachsen,
Herr Dieter Weser
Sachsen-Anhalt,
Henri Fortis
Thüringen
 
   
   

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Letzte Änderung am Freitag, 26. Februar 2010 um 20:33:29 Uhr.

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